Urteil des Landgericht Frankfurt a.M. zur GPL

Von Olaf Koglin
 
Das LG Frankfurt a.M. hat in dem Urteil das Lizenzkonzept der GPL bestätigt und der Klage gegen ein Unternehmen stattgegeben. Dieses hatte Datenspeicher vertrieben, die der GPL unterliegende Software enthielt, ohne die Vorschriften der GPL - insbesondere die ordnungsgemäße Zurverfügungstellung des Source Code - zu befolgen.

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