Apple Public Source License 2.0 veröffentlicht

Von Dr. Axel Metzger
 
Apple hat eine neue, stark überarbeitete Version der Apple Public Source License veröffentlicht. Diese räumt die Hauptkritikpunkte der freien Softwareszene an der Lizenz aus. Aus der Pressemitteilung von Apple geht hervor, dass Richard Stallman aktiv an der Revision mitgewirkt hat. Dementsprechend hat die FSF die Lizenz nun auch in ihre Liste freier Softwarelizenzen aufgenommen.

Hintergrund:

Die an der Lizenz vorgenommen Änderungen hat Apple in einem "diff" besonders gekennzeichnet. Zwei wesentliche Änderungen sind hervorzuheben:
Zum einen sind Urheber von Veränderungen eines unter der Lizenz verbreiteten Programms künftig nur Freigabe des neu hinzugefügten Codes und damit auch zur Veröffentlichung des Source Codes verpflichtet, wenn sie das Programm "extern" nutzen, vgl. Ziffern 3, 2.2 c), 1.4 der Lizenz. Wer die neue Version des Programms nicht veröffentlicht und verbreitet, ist damit auch nicht zur Weitergabe des Quelltexts verpflichtet. Durch diese Änderung wird einem der Kritikpunkte der FSF Nordamerika abgeholfen. Freilich soll dies nach Ziffer 1.9 wohl auch dann gelten, wenn die veränderte Version innerhalb eines Großunternehmens oder einer Verwaltungsbehörde "intern" genutzt wird. Damit wird dem Problem des Rechtsbegriffs der Veröffentlichung aus dem Weg gegangen. Die GNU GPL sieht in ZIffer 2 b) eine Pflicht zur Preisgabe des Quelltexts vor, wenn die Veränderungen "verbreitet oder veröffentlicht" worden sind. Nach deutscher Rechtsterminologie kann eine "Veröffentlichung" aber bereits bei einer Weitergabe innerhalb eines größeren Unternehmens oder einer Behörde gegeben sein, vgl. hierzu Jaeger/Metzger, S. 39f.
Zum anderen konnte man Apple nunmehr davon überzeugen, dass es dem Funktionieren eines freien Softwareprojekts abträglich ist, wenn sich der Inhaber der Rechte am urspünglichen Code - also Apple - eine privilegierte Rechtsposition gegenüber anderen Teilnehmern vorbehält. Bislang war in Ziffer 3 b) der Lizenz vorgesehen, dass Apple nicht nur eine Nutzung der Änderungen nach den Bestimmungen der Lizenz gestattet ist - vielmehr konnte Apple den Code auch in jeder anderen Weise nutzen und damit in "proprietäre" Produkte überführen. Diese Klausel ist nunmehr ersatzlos gestrichen.