Das ifrOSS hat es sich zum Ziel gesetzt, Gesetzesreformen, die Freie Software und Open Content unmittelbar oder mittelbar betreffen, rechtswissenschaftlich und rechtspolitisch zu begleiten. Das Institut hat sich dabei der Förderung von zukunftsgerichteter Rechtsfortbildung in Deutschland und Europa verschrieben, die den allgemeinen Interessen an Innovation und Fortschritt ebenso gerecht wird, wie denen der betroffenen Personen (-gruppen).
Einige Erfolge sind bis heute zu verzeichnen. Mitglieder des ifrOSS waren in Arbeitsgruppen und bei Sachverständigenanhörungen in den Beratungen über die Gesetze zur Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft („Erster und Zweiter Korb“) involviert. Das Institut hat zu unterschiedlichen Regelungspunkten dieser wichtigen Novellierung eine Vielzahl von Stellungnahmen abgegeben. Einige der seit dem Jahr 2000 umgesetzten Neuregelungen im Urheberrechtsgesetz sind auf Eingaben des Instituts zurückzuführen. So geht die Einführung des – heute als "Linux-Klausel" bekannten – § 32 Absatz 3 Satz 3 UrhG auf eine Stellungnahme des ifrOSS zur Reform des Urhebervertragsrechts im Jahre 2002 zurück. Durch den Zweiten Korb wurden sodann im Jahr 2008 weitere drei „Linux-Klauseln“ in das deutsche Urheberrechtsgesetz aufgenommen (§§ 32a Abs. 3, Satz 3, 32c Abs. 3, Satz 2 und 31a Abs. 1, Satz 2 UrhG) – wiederum aufgrund von Stellungnahmen des ifrOSS’. All diese Vorschriften bilden für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Software und anderer Werke als Open Source oder Open Content elementare Ausnahmen von den ansonsten zwingenden Regelungen des Urheberrechts.
Beteiligt hat sich das ifrOSS zudem an der Diskussion um den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die "Patentierung von computerimplementierten Erfindungen". Nach dem Scheitern der Richtlinie hat sich der Schwerpunkt der Debatte nun wieder auf die richterrechtliche Fortentwicklung des gegenwärtigen Rechtsrahmens verlagert.
Das ifrOSS wird weiterhin die für Open Source und Open Content wichtigen politische Entwicklungen beobachten und sich für deren Belange einsetzen. Dies gilt zunächst für den anstehenden „Dritten Korb“, eine weitere Reform des deutschen Urheberrechtsgesetzes, über die ab 2010 diskutiert werden wird, sowie die Insolvenzrechtsreform für eine verbesserte Insolvenzfestigkeit von Lizenzen.