Von Dr. Till Jaeger
Im VVF Verlag ist jüngst die Dissertation von Thomas Schiffner "Open Source Software - Freie Software im deutschen Urheber- und Verlagsrecht" erschienen. Das Werk bietet auf 269 Seiten einen umfassenden Überblick zu urheber- und vertragsrechtlichen Rechtsfragen Freier Software.
Der erste Teil "Grundbegriffe und Grundlagen" führt in die rechtlichen und technischen Grundlagen des Softwareschutzes ein. Daneben wird die Open Source Definition erläutert, die Geschichte der Freien Software dargestellt und einige Open Source Lizenzen vorgestellt.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Einordnung Freier Software in das deutsche Urheberrecht. Neben den allgemeinen Aspekten "Anwendbarkeit des Urheberrechts", "Schutzgegenstand", "Urheberschaft" und "Bearbeitung von Open Source Software" nehmen die Ausführungen zur rechtlichen Gestaltung des Copyleft-Modells besonders breiten Raum ein. Schiffner vertritt dabei die These, dass es sich bei Freier Software um eine eigene Nutzungsart handele und erklärt damit den Copyleft-Effekt als Einräumung eines inhaltlich beschränkten Nutzungsrecht nach §§ 31 Abs. 1, 32 UrhG. Daneben solle aber in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine eigene Nutzungsart vorliege, eine auflösend bedingte Nutzungsrechtseinräumung möglich sein. Grundsätzlich werden der Einordnung des Modells Freier Software in das deutsche Urheberrecht keine Bedenken entgegengebracht.
Im dritten Teil wird eine vertragsrechtliche Einordnung der Überlassung von Open Source Software vorgenommen. Schiffner differenziert dabei nach dem jeweiligen Vertragszweck und gelangt dabei zur Anwendung von Kaufrecht, Schenkungsrecht und "Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftlichem Charakter". Bei der Entwicklung im Rahmen eines Open Source Projekts wird ein Gesellschaftsvertrag oder ein Vertrag sui generis angenommen. Im weiteren findet sich eine Darstellung der Haftung und Gewährleistung von Open Source Software.
Das Buch von Thomas Schiffner steht am Anfang einer Reihe von weiteren Dissertationen, die sich mit den rechtlichen Besonderheiten Freier Software auseinandersetzen und bietet einen wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung in diesem Bereich. Es zeigt das gestiegene Interesse am Open Source- Modell, das sich auch in der Praxis wiederspiegelt. Auch wenn die grundsätzliche Vereinbarkeit von Open Source mit dem deutschen Recht als gesichert gelten darf, sind für die Zukunft interessante rechtswissenschaftliche Diskussionen zu rechtlichen Einzelfragen zu erwarten. Dies ist zu begrüßen, da auf diese Weise eine Basis für ein vertieftes Verständnis und eine rechtssichere Anwendung von Freier Software geschaffen wird.