Initiativen zur Rettung der Privatkopie gegründet

Hintergrund:
Im am 28. März 2002 vorgelegten Referentenentwurf für eine Reform des deutschen Urheberrechts (http://www.urheberrecht.org/topic/Info-RiLi/ent/RefEntw_Infoges_18_3_02.pdf) wird ein Schutz gegen die Umgehung von ?technischen Maßnahmen? vorgesehen. Dieser Schutz soll die Rechtsinhaber vor dem unkontrollierbaren Kopierverhalten der Nutzer bewahren. Zukünftig soll es danach zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben, den Kopierschutz oder ein Zugangskontrollsystem bei Musik, Film oder anderen geschützten Inhalten zu umgehen. Im Zuge des Diskurses um die Veröffentlichung des Referentenentwurfs wurde u.a. durch das ifrOSS (http://www.ifross.de/ifross_html/art22.pdf) und das Bundesverbraucherschutzministerium (http://www.urheberrecht.org/news/?id=652&w=&p=5) gefordert, die Rechtsinhaber zu verpflichten, Kopien zu privaten oder wissenschaftlichen Zwecken zu ermöglichen, wenn technische Maßnahmen angewendet werden. Dahinter steht, dass es bei einem uneingeschränkten Schutz von Kopierschutzsystemen nicht mehr möglich sein wird, Vervielfältigungen zu privaten Zwecken anzufertigen, wenn die Entertainmentindustrie dies verhindern will. Dies kann aus Sicht der Drittinteressen, die das Urheberrecht berücksichtigen soll, nicht hinnehmbar sein. Dies wäre indes die Folge, wenn der Referentenentwurf geltendes Recht würde. 
Das ifrOSS spricht sich eindringlich dafür aus, die genannten Initiativen zu unterstützen, um so dem erheblichen Druck der Wirtschaftslobby bei der Gesetzesreform etwas entgegensetzen zu können.