Von Dr. Olaf Koglin
Während in Deutschland insbespondere durch gpl-violations.org und Harald Welte mehrere Gerichtsentscheidungen zur Durchsetzbarkeit der GPL ergingen, lagen aus dem europäischen Ausland kaum Urteile zu Open Source Software vor. Das kann sich jetzt ändern: In Paris wurde vergangene Woche vor dem "Tribunal de Grande Instance de Paris" (TGI) die wohl erste französische Klage erhoben, die die GPL betrifft.
Hintergrund:
Auch bei dieser Klage war Harald Welte beteiligt, und wie auch schon in deutschen Fällen ging es um DSL-Router und u.a. die Software netfilter. Beklagte ist der französiche Hersteller Free, der beim Vertrieb seiner Freebox die Vorgaben der GPL nicht befolgte. Free berief sich darauf, die Software lediglich an ihre "Abonnementen" zu vermieten.
Die drei Kläger verlangen neben Unterlassung der GPL-widrigen Verbreitung auch Zahlung von einem Euro je vertriebener Freebox, insgesamt rund 3,2 Million Euro. Davon entfallen 0,25 cent je Gerät auf die Verletzung des droit moral, der französischen Variante des Urheberpersönlichkeitsrechts. Daher wird sich das TGI nicht nur mit den Verwertungsrechten, sondern auch mit dem droit moral der Kläger auseinandersetzen müssen. Dies macht das Urteil aus dem Land des droit d´auteur auch für den Geltungsbereich des insoweit ähnlichen deutschen Urheberrechtsgesetzes interessant.