Wann findet die GPLv2 Anwendung und wann die GPLv3?

Der Lizenznehmer hat die Wahl, ob er die Software unter der Version 2 oder der Version 3 nutzen möchte, wenn sie – wie im Regelfall – mit dem Hinweis

„This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.“

versehen wurde. Findet sich gar kein Hinweis auf die Lizenzversion, kann ebenfalls zwischen Version 2 und Version 3 gewählt werden.

Nur für den Fall, dass die Lizenzierung unter „Version 2 only“ bzw. „Version 2“ ohne „any later version“-Zusatz erfolgt, ist der Lizenznehmer auf diese Lizenzversion beschränkt. Dies ist der Fall beim Linux-Kernel, der einen solchen Hinweis von Linus Torvalds in der COPYING-Datei enthält. Damit kann Quelltext, der unter „version 3 of the License, or (at your option) any later version“ nicht in den Linux-Kernel eingebracht werden, und umgekehrt kann Code, der als „Version 2 only“ lizenziert ist, nicht in Projekten verwendet werden, die schon GPLv3 lizenziert sind. Die GPLv2 und die GPLv3 sind dann nicht kompatibel (→ Was ist Lizenzkompatibilität?).
 
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