Von Till Kreutzer [2]
Das Landgericht Stuttgart hat in einem Beschluss (Az. 13 Qs 89/04) gegen T-Online entschieden, dass Internet Service Provider (ISPs) im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungverfahren verpflichtet sind, auch ohne vorherige richterliche Entscheidung Kundendaten herauszugeben, wenn der Verdacht einer Straftat (hier: Verbreitung pornografischer Inhalte) vorliegt.
Hintergrund: Read More... [1]
