von: Prof. Dr. Axel Metzger
Das seit vielen Jahren diskutierte Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Publikationen hat am 20.9.2013 den Bundesrat [2] passiert (als TOP 13) und damit auch die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Der neue § 38 Abs. 4 UrhG wird nun drei Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Schon jetzt zeichnet sich eine Kontroverse über den Umfang des Anwendungsbereichs an. Read More... [1]