Providerauskunft durch die Hintertür: Das Telemediengesetz

Von Olaf Koglin
 
Das Bundeskabinett hat im Juni 2006 den Entwurf eines neuen Telemediengesetzes verabschiedet, der das bisherige Teledienstegesetz (TDG) und Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) ersetzen soll. Gleichzeitig soll das bisherige Telediensterecht - das der Bundesgesetzgebung unterliegt - mit dem von den Ländern geregelten Medienrecht harmonisiert werden.

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