U.S.-Urteil: Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzung durch Tauschbörsensoftware

Von Carsten Schulz
Bereits Ende April 2003 entschied der U.S. District Court for the Central District of California, dass die Softwarehersteller Grokster und StreamCast Networks nicht für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden könnten, die durch die Nutzer ihrer Computerprogramme begangen würden. Die Kläger (u.a. Metro-Goldwyn-Mayer Studios) kündigten gegen das Urteil umgehend Berufung an.
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